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Skifahrer Aufgepasst - Ordnungsgeld droht!

 

Seit diesem Jahr fordern die italienischen Behörden Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, wenn man bei einem Ski- oder Snowboardunfall Dritten Schäden zufügt. Ein solcher Unfall kann schnell einige tausende Euros an Kosten verursachen, wenn die Bergrettung benötigt wird oder z. B. eine Rettung durch einen Hubschrauber notwendig ist.

 

Im Grunde nach ist das kein Problem für unsere Privathaftpflichtversicherer, da der Geltungsbereich auch Italien deckt und Skifahren im Urlaub eine mitversicherte Tätigkeit ist. Wer aber unversichert auf die Piste geht und kontrolliert wird, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Zudem kann der Unfallverursacher auch für die Behandlung im Krankenhaus in Regreß genommen werden. 

 

Aber auch wenn Sie versichert sind, bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz nachweisen kann. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers. Sofern Sie Kunde bei uns sind, können Sie diese Bestätigung kurzfristig bei uns anfordern. Leider ist derzeit noch ungeklärt, ob eine Bestätigung auf Deutsch genügt oder eine italienische Übersetzung notwendig ist. Wir bleiben aber für Sie dran!

 

Im Zweifel können Sie eine Tagespolice am Skilift abschließen.

 

Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie einfach direkten Kontakt zu uns auf, wir helfen gerne.