Änderung Bausparkassengesetz
Die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (BaFin) hat das Bausparkassengesetz zum 31.07.2021 geändert. Dadurch hat sich für den Privatverbraucher vieles erleichtet und bürokratische Hürden wurden abgebaut! Beantragungen von Blankodarlehen sind jetzt bis zu 50.000 EUR ohne Grundschuldeintrag möglich, bisher war dies lediglich bis 30.000 EUR möglich. Das macht größere Kreditaufnahmen über eine Bausparkasse schnell und unkompliziert!
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