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Italien & Südtirol-Haftpflicht und Helmpflicht Auch in diesem Jahr benötigen alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol auf die Piste gehen eine gültige Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses rechnen. Auch alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille mit Geldbußen rechnen. Ebenso soll das Verletzungsrisiko auf der Piste reduziert werden, weswegen in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht gilt. Diese Regel gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers. Sofern Sie Kunde bei uns sind können Sie diese Bestätigung kurzfristig bei uns anfordern. Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie einfach direkten Kontakt zu uns auf, wir helfen gerne.

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