Was Beamte bei der Unfallversicherung beachten müssen!
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Stattdessen greift bei einem Dienstunfall die sogenannte Unfallfürsorge des Dienstherrn. Diese umfasst unter anderem:
➡️die Kostenübernahme für Heilbehandlungen,
➡️den Unfallausgleich, wenn die Erwerbsfähigkeit mindestens 25 % gemindert ist und dies länger als sechs Monate anhält,
➡️sowie ein Unfallruhegehalt, wenn der Beamte aufgrund des Dienstunfalls dauerhaft dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird.
In besonders risikobehafteten Dienstposten wie Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug gelten häufig zusätzliche Regelungen oder es werden weitere Zulagen gewährt. Auch Soldaten haben bei einem dienstbedingten Unfall besondere Ansprüche, z. B. auf Wohnungshilfe, Erwerbsschadenausgleich und – bei einem Schädigungsgrad ab 30 – eine monatliche Ausgleichszahlung, abhängig vom Grad der Schädigung.
Wichtig: Die staatliche Unfallfürsorge gilt nur für Unfälle im Dienst oder auf dem unmittelbaren Dienstweg. Unfälle in der Freizeit (z. B. beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen) sind nicht abgesichert.
Zudem haben Beamte auf Widerruf (Anwärter) meist keinen Anspruch auf ein Unfallruhegehalt, da sie noch keine Pensionsansprüche erworben haben.
✅ Fazit:
Die staatliche Unfallfürsorge bietet Beamten im Dienstfall einen gewissen Schutz – für alle anderen Lebensbereiche ist eine private Unfallversicherung besonders für Beamtenanwärter und junge Beamte dringend zu empfehlen.
Bei weiteren Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.